Die Chronik des Vereins
18.05.1958 | In der Dorfschule in Rühle treffen sich 15 Personen um den Verein zu gründen.Diese Personen waren: Johan van de Kerkhof (Rühle), Fritz Fischer (Rühlermoor), Anton Rojer (Rühle), August Kock (Rühle), Wilhelm Bahns (Rühle), Ernst Seidler (Rühlerfeld), Otto Brose (Rühlerfeld), Manfred Dunker (Rühlerfeld), Hermann Ahlers (Rühle), Daniel Schultz (Rühlermoor), Bernhard Veenker (Rühle), Wilhelm Sander (Rühle), Josef Rolfes (Rühle) und Michael Riegel (Rühlerfeld). |
08.07.1958 | Es ist soweit: Gründung des Vereins. In den ersten Vorstand wurde gewählt: Johan van de Kerkhof als 1. Vorsitzender, Ernst Seidler als stellv.Vorsitzender, Wilhelm Bahns als Schriftführer und Manfred Kolke als Beisitzer. Der Jahresbeitrag für Erwachsene wurde auf 7,00 DM und für Jugendliche auf 2,00 DM festgelegt. Die Aufnahmegebühr betrug für Erwachsene 5,00 DM und für Jugendliche 1,50 DM. Es wird ein Pachtvertrag über die Dauer von 10 Jahren mit der Gemeinde Emslage vertr. durch Herrn Bürgermeister Lemper. |
15.04.1959 | Aufnahme in den Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. mit Sitz in Oldenburg. |
21.02.1963 | Die erste Satzung wird erstellt. |
20.01.1965 | Der Vereinsbeitrag wird auf 10,00 DM für Erwachsenen erhöht. |
07.09.1970 | Verlängerung des Pachtvertrages mit der Gemeinde Emslage bis zum 31.02.1985. Pachtzins: 50,00 DM pro Jahr. |
02.02.1973 | Erhöhung des Vereinsbeitrag auf 25,00 DM für Erwachsene Mitglieder. |
20.12.1973 | Änderung des bestehenden Pachtvertrages durch die Gemeinde Emslage. Die Laufzeit wird bis 31.02.1999 verlängert. |
12.03.1974 | Eine neue Satzung wird einstimmig beschlossen. Der Verein wird unter der Nummer 347 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Meppen eingetragen. |
28.01.1976 | Der Bau eines Mess- und Gerätehauses wird durch den Landkreis Meppen genehmigungsfrei erlaubt. |
24.02.1978 | Eine Ordnungsanweisung für das Mess- und Gerätehaus wird erstellt. |
10.09.1979 | Der Verein wird mit Beginn des Jahres 1976 als gemeinnütziger Verein wegen der unmittelbaren Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer freigestellt. |
27.11.1980 | Die Fischereigenossenschaft Ems I tritt in den laufenden Pachtvertrag für die Ems ein. Außerdem wird der Pachtvertrag um 10 Jahre bis zum 31.12.1989 verlängert. Pachtzins: 184,00 DM pro Jahr. |
30.03.1984 | Der Verein pachtet den Bullerbach einschließlich Lambertsbrückenkolk sowie den Rühler Graben einschließlich des Kolks an der Rühler Flutbrücke. |
08.03.1985 | Anton Hüsers wird zum 1. Vorsitzenden gewählt. |
12.09.1989 | DerPachtvertrag mit der Fischereigenossenschaft Ems I wir bis zum 31.12.1999 verlängert.Der Pachtzins beträgt 276,00 DM pro Jahr. |
18.11.1989 | Es wird beschlossen innerhalb des Bezirksfischereiverbandes Emsland gemeinsam Besatzmaßnahmen für Aal, Lachs und Meerforelle durchzuführen. |
13.02.1993 | Es werden bei den Vereinsangeln nicht mehr Massenfänge sondern der schwerste Fisch gewertet. |
19.02.1994 | Eine komplett überarbeitete Satzung wird beschlossen. |
15.11.1995 | Unser Vereinskolk wird als besonders schützenwertes Biotop unter dem Biotoptyp Naturnahe Gewässer eingestuft und unterliegt als solches besonderen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung. |
07.07.1996 | Ein Stromanschluss für unser Mess- und Gerätehaus wird erstellt. |
08.09.1999 | Der Pachtvertrag für die Ems wird um weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2009 verlängert. Der Pachtzins beträgt 368,00 DM. |
27.02.2000 | Reinhold Leigers wird zum neuen Vorsitzenden gewählt. |
03.11.2000 | Die Befischungsgemeinschaft
Zusammen mir den Nachbarvereinen ASV Dalum-Gr. Hesepe, ASVGeeste und FV Meppen (diese Vereine bilden mit uns zusammen auch die Besatzgemeinschaft EmsII)wurde am 03. November 2000 eine Vereinbarung unterzeichnet, durch die die Mitglieder dieser Vereine berechtigt sind auf der gesamten Pachtstrecke der nichtschiffbaren Ems, die in Pachtbesitz dieser vier Vereine ist, die Angelfischerei auszuüben. Diesem Wunsch wurde von derFischereigenossenschaft Ems I, als Eigentümer dieser Gewässer, entsprochen.Besondere Verdienste im Bezug auf die Befischungsgemeinschaft hat sich unser Gewässerwart Peter Wieting erworden. Er war Initiator und wehementer Verfechter dieser Idee, die in anderen Bereichen (siehe BVO Emden) schon lange gültige Praxis ist und hoffentlich auch in unserer Gegend weitergeführt wird. In unserem Verein wurde dieser Vorschlag auf der Mitgliederversammlung im Jahre1999 mit einer deutliche Mehrheit (lediglich eine Gegenstimme) befürwortet. |
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2008 2015 2018 2019 | Der Verein feiert sein 50-jähriges Bestehen. Von den Gründungsmitgliedern konnten noch Hermann Ahlers, Wilhelm Bahns und Wilhelm Sanders geehrt werden. Satzungsänderung,der Vereinsname wird geändert in "Angelverein Rühle 1959 e.V." Die Befischungsgemeinschaft Ems II und somit auch der AV Rühle ist ab diesem Jahr 2018 eine Kooperation mit der Befischungsgemeinschaft Ems I (BFG Ems I ) eingegangen. Somit können die Mitglieder des AV Rühle auch: Die fließende Ems von Rheine (NSE-km 51,88) bis zur alten Gemeindegrenze Biene (NSE-km 104,95),Gewässer der BFG Ems I (Rheine/Gronau/Salzbergen/Lingen) beidseitig befischen . Für diese Strecke zugelassene Fanggeräte: 2 Handangeln Köder beliebig oder 1 Spinnrute. Wasserfahrzeuge zum Angeln und private Angelveranstaltungen jeglicher Art, sind in den jeweiligen Befischungsgemeinschaften nicht erlaubt ! Wels und Schwarzmundgrundel sind ohne Mindestmaß dem Gewässer zu entnehmen. Mindestmaß Weißfische = 18 cm! Auf Beschilderung ist zu achten! Ansonsten gelten die Vereinsbestimmungen. Die Fischereierlaubnis für die o. g. Strecke wird auf einem Beilagen-Zettel im eigenen Fischereierlaubnisschein dokumentiert! 4 Vereine pachten den Rullsee! „Die beteiligten Vereine sichern eine faire, gleichberechtigte und freundschaftliche Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung des Rullsee zu“, so steht es in der Präambel des gemeinsamen Pachtvertrages, den die Vorstandsvertreter der Angelvereine aus Meppen, Dalum/Groß Hesepe, Rühle und Nordhorn am vergangenen Freitag (29. März 2019) unterschrieben haben. Ab dem 1. April dürfen die zusammen mehr als 4.000 Vereinsmitglieder der vier Vereine den etwa 18 ha großen Rullsee befischen. Der etwa 15 Jahre alte See ist durch Sandabbau im Emsland entstanden und hat sich zu einem hervorragenden Hecht/Schleiengewässer entwickelt. Das in Privatbesitz befindliche Gewässer drohte an ein paar Geschäftsleute aus dem Ruhrgebiet verpachtet zu werden, die es als dann Wochenendsee nutzen wollten. Die umliegenden Angelvereine wollten das nicht zulassen und den See unbedingt als Angelgewässer für ihre Mitglieder erhalten. Dies konnte durch die Bildung der Pachtgemeinschaft erreicht werden. Die beteiligten Vereine, die alle im Bezirksfischereiverband Emsland und im Landesfischereiverband Weser-Ems organisiert sind, kennen sich bereits seit Jahren und freuen sich auf die noch engere Zusammenarbeit bei diesem Gemeinschaftsprojekt. Mindestens einmal im Jahr will man sich zusammensetzen und dabei Pflege- und Besatzmaßnahmen besprechen und auch gemeinsame Schulungen, z.B. für Fischereiaufseher, durchführen. von links nach rechts: Holger Niers (SFV Nordhorn), Dennis Leisdon (SFV Nordhorn), Peter Wieting (AV Rühle), Ralf Hagen (FV Meppen), Franz-Josef Mähs (FV Meppen), Siegfried Rothlübbers (ASV Dalum/Gr. Hesepe), Werner Eicken (ASV Dalum/Gr. Hesepe), Johannes Bregen-Meiners (ASV Dalum/Gr. Hesepe) und Matthias Bönemann (SFV Nordhorn). Befischungsregeln Rullsee Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln oder 1 Spinnrute Schonzeiten: Hecht- und Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 30. April Forellenschonzeit vom 15. Oktober bis 30. April Es ist verboten!
Regeln!
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Befischungsregeln oder gegen andere Bestimmungen der Fischereigesetze kann mit dem Entzug der Fischereierlaubnis, im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen mit einem Ausschluss aus dem jeweiligen Verein geahndet werden. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Neben dem Fischereierlaubnisschein ist auch der Fischereischein (oder Personalausweis) und falls vorhanden die Fangliste mitzuführen |
2025. Am 28.02.2025 wurde bei der Jahreshauptversammlung unser
langjähriger (25 Jahre) 1.Vorsitzender Reinhold Leigers verabschiedet!
Ein herzliches Dankeschön für 25 Jahre geleistete Vorstandsarbeit!
Als neuer 1.Vorsitzender wurde Marek Hülsmann und Jugendwart
Fabia Schonebeck von der Versammlung gewählt.