| Die Schonzeiten haben sich geändert! Hecht 01.02. - 31.05. Zander 01.02. - 31.05. Lachs 15.10. - 30.04. Meerforelle 15.10. - 30.04. Alle gefangenen Welse, Lachse und Meerforellen sind mit Länge, Fangort und Fangdatum umgehend bei unseren Gewässerwarten zu melden! Welse und Schwarzmundgrundeln sind dem Gewässer zu entnehmen! 5 Vereine pachten den Rullsee! „Die beteiligten Vereine sichern eine faire, gleichberechtigte und freundschaftliche Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung des Rullsee zu“, so steht es in der Präambel des gemeinsamen Pachtvertrages, den die Vorstandsvertreter der Angelvereine aus Meppen, Dalum/Groß Hesepe, Rühle, Nordhorn und Lingen unterschrieben haben. Der etwa 15 Jahre alte See ist durch Sandabbau im Emsland entstanden und hat sich zu einem hervorragenden Hecht/Schleiengewässer entwickelt. Das in Privatbesitz befindliche Gewässer drohte an ein paar Geschäftsleute aus dem Ruhrgebiet verpachtet zu werden, die es als dann Wochenendsee nutzen wollten. Die umliegenden Angelvereine wollten das nicht zulassen und den See unbedingt als Angelgewässer für ihre Mitglieder erhalten. Dies konnte durch die Bildung der Pachtgemeinschaft erreicht werden. Die beteiligten Vereine, die alle im Bezirksfischereiverband Emsland und im Landesfischereiverband Weser-Ems organisiert sind, kennen sich bereits seit Jahren und freuen sich auf die noch engere Zusammenarbeit bei diesem Gemeinschaftsprojekt. Mindestens einmal im Jahr will man sich zusammensetzen und dabei Pflege- und Besatzmaßnahmen besprechen und auch gemeinsame Schulungen, z.B. für Fischereiaufseher, durchführen. Befischungsregeln Rullsee Erlaubte Fanggeräte: 3 Handangeln oder 1 Spinnrute Schonzeiten: Hecht- und Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 30. April Forellenschonzeit vom 15. Oktober bis 30. April Es ist verboten!
Regeln!
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Befischungsregeln oder gegen andere Bestimmungen der Fischereigesetze kann mit dem Entzug der Fischereierlaubnis, im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen mit einem Ausschluss aus dem jeweiligen Verein geahndet werden. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Neben dem Fischereierlaubnisschein ist auch der Fischereischein (oder Personalausweis) und falls vorhanden die Fangliste mitzuführen
Die Befischungsgemeinschaft Ems II und somit auch der AV Rühle ist ab diesem Jahr 2018 eine Kooperation mit der Befischungsgemeinschaft Ems I (BFG Ems I ) eingegangen. Somit können die Mitglieder des AV Rühle auch: Die fließende Ems von Rheine (NSE-km 51,88) bis zur alten Gemeindegrenze Biene (NSE-km 104,95),Gewässer der BFG Ems I (Rheine/Gronau/Salzbergen/Lingen) beidseitig befischen . Für diese Strecke zugelassene Fanggeräte: 2 Handangeln Köder beliebig oder 1 Spinnrute.
Wasserfahrzeuge zum Angeln und private Angelveranstaltungen jeglicher Art, sind in den jeweiligen Befischungsgemeinschaften nicht erlaubt ! Wels und Schwarzmundgrundel sind ohne Mindestmaß dem Gewässer zu entnehmen. Mindestmaß Weißfische = 18 cm! Auf Beschilderung ist zu achten! Ansonsten gelten die Vereinsbestimmungen. Die Fischereierlaubnis für die o. g. Strecke wird auf einem Beilagen-Zettel im eigenen Fischereierlaubnisschein dokumentiert! |
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